Dienstag, 21. Oktober 2014

Der erste Weg zum Finanzamt

Viele angehende Unternehmer zucken sicherlich zusammen, wenn Sie das Wort "Finanzamt" hören. Mir ging es nicht anders. Bei der Anmeldung des Gewerbes von der WKO bekommt man einen Fragebogen ausgehändigt, den man ausfüllen und beim Finanzamt vorbeibringen soll. 



Dieser Fragebogen mit dem Namen "Verf 24" ist aber halb so schlimm. (Hier auch ein Link zum PDF Dokument).

Bei der Gründung eines eingetragenen Einzelunternehmens muss man das Dokument folgendermaßen ausfüllen:

  • Betrifft: "Eröffnung/Beginn" + "Ihres Gewerbebetriebes" ankreuzen
  • Dann auch ein Häckchen vor den Abschnitt mit dem Identitätsnachweis beilegen. Hier auch direkt eine Kopie des Ausweises anfertigen zum Beilegen. Dies erspart einem die persönliche Vorsprache und lange Wartezeiten.
  •  Auf der zweiten Seite dann die persönlichen Daten wie Name, Familienstand und Co eintragen, sowie die Daten zum Unternehmen (Ort der Geschäftsausübung).
  • Falls man schon mal in einem Angestelltenverhältnis tätig war muss man unter dem Punkt "Ich bin/war bereits steuerlich erfasst" die Steuernummer angeben. Diese findet man ganz einfach in FinanzOnline.
  • Bei "(Genaue) Bezeichnung der Tätigkeit" gibt man einfach an, was auch beim Firmenbuch als Tätigkeitsgebiet angegeben hat.
  • Wirtschaftsjahr: Hier gibt man im Regelfall einfach Januar bis Dezember ein.
  • "Antrag gemäß § 20" muss man nur ankreuzen, falls man ein anderes Wirtschaftsjahr wünscht.
  • Jahresumsätze und Gewinn für Eröffnungsjahr und Folgejahr: Hier am besten konservativ schätzen, da ansonsten vermutlich eine kräftige Steuervorrauszahlung ins Haus kommt. Ich persönlich habe für das Eröffnungsjahr meinen Gewinn ganz knapp unter der 11.000 € Grenze angesetzt und im Folgejahr knapp darüber. Habe dann einen Steuervorrauszahlungsbescheid von ca. 600 € pro Quartal erhalten. Das ist natürlich erträglich und haut keinen aus den Socken.
  • Falls man gerne die Umsatzsteuer zum Abzug bringt muss man beim Regelbesteuerungsantrag "Ja" ankreuzen und den zugehörigen unkomplizierten Antrag ausfüllen.
  • Falls man sonst noch eine Abgabe leisten muss, ist diese in dem vorgesehenen Feld anzukreuzen. Bei der WKO fallen beispielsweise je nach Innung/Fachverband Kammerbeiträge an.
  • Wenn es keinen stillen Gesellschaften gibt, kreuzt man im betreffenden Feld "Nein" an.
  • Zum Schluss unterschreibt man das Papier noch und dann ist es fertig.
Den Fragebogen kann man dann entweder zum Finanzamt schicken oder (in den meisten Fällen) Beim Infopunkt der Finanz in der Marxergasse in Wien vorbeibringen.

Dann heißt es wie immer: Warten

In meinem Fall 2 Wochen. Dann hat man mir einen Bescheid geschrieben, dass ich meine Geschäftstätigkeit nachweisen müsste mit Verträgen und Rechnungen. Eine Firmeneintragung ist scheinbar für die Finanzleute nicht Beweis genug. Für einen Unternehmer der erst am Start ist und noch keinerlei Kunden hat und auch keine Rechnungen wegen noch fehlender UID schreiben kann natürlich herausfordernd. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt konnte ich dann die Geschäftstätigkeit auch mit Angeboten nachweisen, die ich an Kunden geschickt habe. Diese Kunden waren dann kurzerhand 3 gute Freunde und Bekannte. Diese Taktik hat dann auch funktioniert und eine Woche später war ich Besitz von Steuernummer, UID und Einkommenssteuer-Vorrauszahlungsbescheid. Manchmal ist es schon zum Kopfschütteln was auf Ämtern vorgeht. Da helfen dann nur noch kreative Lösungsstrategien, damit man aus solche Probleme löst.

Mittwoch, 15. Oktober 2014

Gewerbeanmeldung - Der einfachste Schritt der Gründung

Der einfachste Schritt war bei meiner Gründung die Gewerbeanmeldung. Denke das hängt damit zusammen, dass hier wieder alles über die WKO läuft und keine Ämter eingebunden sind. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass sobald ein Amt im Spiel ist alles wirklich lange in Österreich dauert. Die vielen Bemühungen effizienter auf Amtsseite zu machen scheinen hier nicht wirklich zu funktionieren.

Persönlich habe ich mich dazu entschlossen ein nicht-reglemtiertes Gewerbe anzumelden. Dies macht natürlich zusätzlich noch einiges einfacher, da ich keinerlei Befähigungsnachweise bringen musste.

Um ein Gewerbe anzumelden kann man in Wien zum Gründerservice der WKO am Stubenring gehen. Falls man etwas mit Beförderung (Taxifahrer, Transportunternehmen, etc.) , Versicherungen oder Finanzen macht, muss man sich allerdings am Schwarzenbergplatz anmelden.

Am Stubenring meldet man sich für die Gewerbeanmeldung zunächst am Infoschalter an. Nach ein paar Minuten wird man dann von seinem Ansprechpartner abgeholt. Die Gewerbeanmeldung geht dann extrem schnell. Für die Anmeldung selbst musste ich für die Anmeldung eines Einzelunternehmens (e.U.) den Firmenbuchauszug und den Ausweis mitbringen. Das ist alles. Für die Anmeldung gibt man dann an welches Gewerbe man anmelden will und wann der Start der Geschäftstätigkeiten sein soll. Ich persönlich habe den Geschäftsstart noch auf den gleichen Tag gelegt.

Sehr praktisch ist, dass die Dokumente für die Anmeldung dann direkt an das zuständige Bezirksamt weitergeleitet werden. Diesen Amtsweg ersparet man sich dadurch. Eine Bestätigung vom Bezirksamt habe ich ca. eine Woche später per Post erhalten.

Im Anschluss an die Gewerbeanmeldung bekommt man noch den Fragenbogen fürs Finanzamt, sowie ein Schreiben für die Anmeldung bei der gewerblichen Sozialversicherung ausgehändigt. Diese Dokumente kann man dann selbst ausfüllen und bei den zuständigen Stellen vorbeibringen oder an diese per Post senden.

So und das war es dann auch schon. Nach gefühlten 30 Minuten war die Gewerbeanmeldung fertig und ich war offiziell ein Unternehmer. Wäre doch alles so leicht. :-)


Freitag, 10. Oktober 2014

Der Firmenbucheintrag

Wer ein eingetragenes Unternehmen gründen will kommt an dem Eintragungsprozess in das Firmenbuch nicht vorbei. Bei mir hat es für die Eintragung eines Einzelunternehmens ab dem Antrag rund 6 Wochen gedauert bis alles abgeschlossen war. Erfahrungen eines befreundeten Rechtsanwalts und der Wirtschaftskammer zeigen aber, dass die Eintragung meist innerhalb von 10 Tagen abgeschlossen ist. In meinem Fall hat vermutlich die Urlaubssituation beim Handelsgericht und eine Beanstandung meines Antrags dazu beigetragen, dass sich alles etwas verzögert hat.
Bei einem Einzelunternehmer (EPU) aus Wien sieht der Prozess für die Firmenbucheintragung folgendermaßen aus:
  1. Beim Gründerservice der WKO (am Stubenring in Wien) beantragt man zuerst die Neugründungsförderung (NEUFÖG). Dieses Formular benötigt man zur Vorlage beim Handelsgericht, damit man bei der Erstgründung keine Gebührung für die Eintragung selbst zahlen muss. Die Beantragung dieser Neugründungsförderung ist unkompliziert. Man geht zum Gründerservice, meldet sich am Infoschalter, wartet ein paar Minuten bis man ins Zimmer des zuständigen Ansprechpartners gerufen wird. Man zeigt den Pass oder den Ausweis her, sagt welche Firma man gründen will (GmbH, Einzelunternehmen, etc.) und wie die Firma heißen soll. Anschliessend bekommt man ein NEUFÖG Formular ausgehändigt, dass man dann zum Handelsgericht mitnimmt. Zudem bekommt man zwei Vorlagen für die Neueintragung ins Firmenbuch von der WKO ausgehändigt. Zum einen die Vorlage für "Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch" und zum anderen ein Dokument mit dem Namen "Musterzeichnung".
  2. In einem nächsten Schritt kann man dann die beiden Dokumente ausfüllen. Beim Antrag für die Eintragung ins Firmenbuch sind folgende Infos anzugeben:
    • Name, Adresse und Geburtsdatum des Antragsstellers
    • Zukünftige Geschäftsadresse (Also wo man beabsichtigt seinen Firmensitz zu haben)
    • Unternehmensgegenstand (Hier gibt man an was man im Detail machen will. Zum Beispiel: Programmierung und Design von Foto-Webseiten für Hochzeiten)
    • Firmenname (z.B. Hochzeitswebseite e.U.)
    • Rechtsform des Unternehmens
    • Geschäftsanschrift
    • Geschäftszweig in kurzer Form (z.B. Webdesigner)
    • Name, Geburtsdatum und Zustellanschrift des Inhabers
    • Datum
    • Unterschrift (Diese aber erst beim Gericht machen. Dazu später mehr)
  3.  Als weiteres Dokument muss man noch die sogenannte "Musterzeichnung" vorbereiten. Dieses Dokument hat den Zweck die Unterschrift zu beglaubigen. Auf dem Dokument ist folgendes anzugeben:
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Beruf
    • Zustellanschrift
    • Name der zukünftigen Firma
    • Unterschrift (Auch diese Unterschrift erst beim Handelsgericht machen)
  4. In einem nächsten Schritt geht es dann zum Handelsgericht. In Wien ist dies in der Marxergasse direkt bei der U-Bahn und S-Bahn-Station Wien Mitte. Als erstes muss man wie am Flughafen einen Sicherheitscheck über sich ergehen lassen. Zu Stosszeiten kann man hiere mal 10 Minuten warten. Dann geht der Weg zunächst zur Beglaubigungsstelle. Diese befindet sich im Erdgeschoss. Vor den Liften geht hier eine unscheinbare Tür nach Links. Nach ein paar Schritten ist man in der Beglaubigungsstelle (Zimmer E04). Wenn sich niemand im Wartezimmer befindet einfach anklopfen beim Zimmer. Sollten schon Leute da sein, einfach warten bis man aufgerufen wird. Pro Person die im Wartezimmer ist kann man mit. ca. 10 Minuten Wartezeit rechnen. Ein Ticketsystem oder dergleichen gibt es nicht.
  5. Sobald man dann aufgerufen wird legt man dem "Beglaubigungsbeamten" alle Dokumente (NEUFÖG, Antrag ins Firmenbuch, Musterzeichnung und Pass/Ausweis) vor und sagt, dass man eine beglaubigte Unterschrift benötigt. Unter der Aufsicht des Beglaubigungsbeamten kann man dann die Dokumente unterschreiben. Die Beglaubigung wird leider nicht gefördert und muss man daher selbst zahlen. Diese kostet ca. 60 € und man kann bar oder mit Karte zahlen. Nachdem man dann die Dokumente unterschrieben hat geht es zur sogenannten Einlaufstelle.
  6. Die Einlaufstelle befindet sich einen Stock über dem Beglaubigungsbüro und man gelangt direkt über das Treppenhaus dorthin. Die Einlaufstelle befindet sich hinter der Metalltür, die sich mit dem Schalter öffnen lässt. Hier gibt man dann einfach nur die Dokumente ab. Die wichtigste Hürde für den Firmenbucheintrag ist damit geschafft.
  7. Nun heißt es warten. Bei mir hat es 3 Wochen gedauert bis ich eine Rückantwort vom Handelsgericht per Post bekommen habe. In dem Brief stand drin, dass eine Angabe nicht lesbar war und eine Abgabe abgeändert werden müsste. In einem kurzen Schreiben aus 3 Zeilen habe ich die beiden Punkte berichtigt. Das Schreiben habe ich dann nochmal in die Einlaufstelle vorbeigebracht (siehe Punkt 6). Sollte die Antwort vom Handelsgericht nicht verständlich sein kann man den zuständigen Rechtspfleger auch während den Geschäftszeiten besuchen oder ihm anrufen. Hierfür einfach die Nummer des Handelsgerichts wählen und sich weiterverbinden lassen.
  8. Bei mir hat es dann ca. 3 Wochen gedauert bis dass ich per Post Rückmeldung vom Handelsgericht bekommen habe, dass die Firma eingetragen ist. Zwischen Eintragung und Benachrichtigung sind bei bei mir ca. 5 Werktage vergangen. Wer es eilig hat, kann auch auf firmenbuch.at checken, ob die Firma bereits eingetragen wurden. Sobald der Eintrag hier vorhanden ist kann man sich auch direkt den Firmenbuchauszug per E-Mail zukommen lassen. Dies kostet ca. 15 € und erspart einem den nochmaligen Weg zum Handelsgericht.
  9. Sobald man dann den Firmenbuchauszug in den Händen hält kann man das Gewerbe anmelden gehen. In einem eigenen Blogeintrag werde ich hier nochmal einzeln auf meine Erfahrungen und das Prozedere eingehen.
Weiterführende Dokumente:
Vorlage WKO "Musterzeichnung" & "Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch"

Dienstag, 16. September 2014

WKO Gründerberatung - Der erste wichtige Schritt

Der erste Schritt zu einer Gründung ist meist der Weg zur WKO. Die Gründerberatung der WKO hilft jedem weiter der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will. In Wien kann man am Stubenring mit einem Experten ein Gespräch vereinbaren um offene Fragen zu einer Gründung zu besprechen. Dies ist wirklich sehr hilfreich und ich kann es jedem nur empfehlen. Hier finden sich
die Kontaktdaten vom Gründerservice.

Bei diesem Gespräch bekommt man erklärt auf welche Dinge man aufpassen muss, welche offenen Fragen ggf. vor der Gründung geklärt werden müssen und wer hier die richtigen Ansprechpartner sind. Mich hatte meine Ansprechpartnerin beispielsweise darauf hingewiesen, dass ich noch ein paar Sachen mit der Rechtsabteilung von der WKO klären sollte.

Was ich auch sehr empfehlen kann ist der Leitfaden für Gründerinnen und Gründer von der WKO. Diesen umfangreichen Wegweiser kann man hier downloaden oder hier kostenlos bestellen. In der mehr als 100 Seiten starken Broschüre bekommt man alle Fragen von Steuern, über Buchhaltung bis hin zu Business Plan beantworet. Wirklich gut geschrieben und verständlich. Ich hatte mir damals die komplette Broschüre vor meinem Termin bei der Gründungberatung durchgelesen und konnte so ziemlich gezielt meine Fragen stellen. Das hat mir persönlich sehr weitergeholfen.

Montag, 15. September 2014

Meine Gründe für den waghalsigen Schritt

Nach 10 Jahren als Angestellter habe ich vor einem halben Jahr den Entschluss gefasst in die Selbstständigkeit zu gehen. Die Gründe warum ich diesen Schritt mache sind vielfältig:
  • Eigene Wertvorstellungen umsetzen > In der modernen Wirtschaft ist das Hauptziel Geld zu verdienen und zwar richtig viel. Die Sinnhaftigkeit von Produkten und Dienstleistungen bleibt oft auf der Strecke. Bislang bekommen Kunden nicht viel von der Arbeit hinter den Kulissen. Dies ist auch meiner Meiunung nach einer der Gründe warum sich das System überhaupt so lange halten kann. Aus der Selbstständigkeit verspreche ich mir meine beruflichen Wertvorstellungen konsequent durchsetzen zu können. Vielleicht ist dies zu optimistisch, doch ich werde es versuchen.
  • Bessere Work Life Balance > 10 Stunden am Tag im Büro hocken um dann völlig erschöpft nach Hause zu kommen um ein paar Stunden später wieder zum Dienst anzutreten.Tag ein, Tag aus. Nein Danke. Selbstständigkeit soll mir die Möglichkeit bieten soviel zu arbeiten wie ich will und mir genügend Zeit geben auch andere Lebensziele zu erfüllen.
  • Mehr Flexibilität > In einem regulären Job ist vieles schwer unter einen Hut zu bringen. Der Rauchfangkehrer oder der Zahnarztbesuch wird teilweise schon zur Herausforderung. Wenn es dann um Urlaub geht oder man sogar krank wird ist es entgültig Schluss mit lustig. Das geht meiner Meinung nach nicht langfristig gut. Aus Zeit- und Erholungsmangel langfristige gesundheitliche Schäden risikieren und 20 Jahre früher unter der Erde sein. Nein Danke.
  • Was eigenes aufbauen > Viele Jahre lang in einem tollen Unternehmen arbeiten kann sicherlich auch sehr bereichernd sein. Doch meiner Meinung nach ist was ganz Eigenes angehen und umsetzen doch bereichernden. Alleine schon deswegen, weil man sein eigenes Unternehmen in genau die Richtung hinentwickeln kann in der man sich wohlfühlt. In einem grossen Konzern hat man nur die Möglichkeit zu gehen oder dahinzufaulen, falls einem die Ziele nicht passen.
Sicherlich gibt es noch viele andere Gründe, die ich hier aufzählen könnte. Ob alles so werden wird, wie ich es mir vorstellte wird man sehen. Eines ist aber jetzt schon sicher. Ich werde an meinem Sterbebett nicht bereuen dies probiert zu haben. Soviel hat mir mein Leben bereits jetzt gezeigt. Wenn du einen Wunsch oder Traum hast muss du ihn angehen, bevor es zu spät ist. In dem Sinne. Auf geht's.