Dieser Fragebogen mit dem Namen "Verf 24" ist aber halb so schlimm. (Hier auch ein Link zum PDF Dokument).
Bei der Gründung eines eingetragenen Einzelunternehmens muss man das Dokument folgendermaßen ausfüllen:
- Betrifft: "Eröffnung/Beginn" + "Ihres Gewerbebetriebes" ankreuzen
- Dann auch ein Häckchen vor den Abschnitt mit dem Identitätsnachweis beilegen. Hier auch direkt eine Kopie des Ausweises anfertigen zum Beilegen. Dies erspart einem die persönliche Vorsprache und lange Wartezeiten.
- Auf der zweiten Seite dann die persönlichen Daten wie Name, Familienstand und Co eintragen, sowie die Daten zum Unternehmen (Ort der Geschäftsausübung).
- Falls man schon mal in einem Angestelltenverhältnis tätig war muss man unter dem Punkt "Ich bin/war bereits steuerlich erfasst" die Steuernummer angeben. Diese findet man ganz einfach in FinanzOnline.
- Bei "(Genaue) Bezeichnung der Tätigkeit" gibt man einfach an, was auch beim Firmenbuch als Tätigkeitsgebiet angegeben hat.
- Wirtschaftsjahr: Hier gibt man im Regelfall einfach Januar bis Dezember ein.
- "Antrag gemäß § 20" muss man nur ankreuzen, falls man ein anderes Wirtschaftsjahr wünscht.
- Jahresumsätze und Gewinn für Eröffnungsjahr und Folgejahr: Hier am besten konservativ schätzen, da ansonsten vermutlich eine kräftige Steuervorrauszahlung ins Haus kommt. Ich persönlich habe für das Eröffnungsjahr meinen Gewinn ganz knapp unter der 11.000 € Grenze angesetzt und im Folgejahr knapp darüber. Habe dann einen Steuervorrauszahlungsbescheid von ca. 600 € pro Quartal erhalten. Das ist natürlich erträglich und haut keinen aus den Socken.
- Falls man gerne die Umsatzsteuer zum Abzug bringt muss man beim Regelbesteuerungsantrag "Ja" ankreuzen und den zugehörigen unkomplizierten Antrag ausfüllen.
- Falls man sonst noch eine Abgabe leisten muss, ist diese in dem vorgesehenen Feld anzukreuzen. Bei der WKO fallen beispielsweise je nach Innung/Fachverband Kammerbeiträge an.
- Wenn es keinen stillen Gesellschaften gibt, kreuzt man im betreffenden Feld "Nein" an.
- Zum Schluss unterschreibt man das Papier noch und dann ist es fertig.
Dann heißt es wie immer: Warten
In meinem Fall 2 Wochen. Dann hat man mir einen Bescheid geschrieben, dass ich meine Geschäftstätigkeit nachweisen müsste mit Verträgen und Rechnungen. Eine Firmeneintragung ist scheinbar für die Finanzleute nicht Beweis genug. Für einen Unternehmer der erst am Start ist und noch keinerlei Kunden hat und auch keine Rechnungen wegen noch fehlender UID schreiben kann natürlich herausfordernd. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt konnte ich dann die Geschäftstätigkeit auch mit Angeboten nachweisen, die ich an Kunden geschickt habe. Diese Kunden waren dann kurzerhand 3 gute Freunde und Bekannte. Diese Taktik hat dann auch funktioniert und eine Woche später war ich Besitz von Steuernummer, UID und Einkommenssteuer-Vorrauszahlungsbescheid. Manchmal ist es schon zum Kopfschütteln was auf Ämtern vorgeht. Da helfen dann nur noch kreative Lösungsstrategien, damit man aus solche Probleme löst.
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