Bei einem Einzelunternehmer (EPU) aus Wien sieht der Prozess für die Firmenbucheintragung folgendermaßen aus:
- Beim Gründerservice der WKO (am Stubenring in Wien) beantragt man zuerst die Neugründungsförderung (NEUFÖG). Dieses Formular benötigt man zur Vorlage beim Handelsgericht, damit man bei der Erstgründung keine Gebührung für die Eintragung selbst zahlen muss. Die Beantragung dieser Neugründungsförderung ist unkompliziert. Man geht zum Gründerservice, meldet sich am Infoschalter, wartet ein paar Minuten bis man ins Zimmer des zuständigen Ansprechpartners gerufen wird. Man zeigt den Pass oder den Ausweis her, sagt welche Firma man gründen will (GmbH, Einzelunternehmen, etc.) und wie die Firma heißen soll. Anschliessend bekommt man ein NEUFÖG Formular ausgehändigt, dass man dann zum Handelsgericht mitnimmt. Zudem bekommt man zwei Vorlagen für die Neueintragung ins Firmenbuch von der WKO ausgehändigt. Zum einen die Vorlage für "Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch" und zum anderen ein Dokument mit dem Namen "Musterzeichnung".
- In einem nächsten Schritt kann man dann die beiden Dokumente ausfüllen. Beim Antrag für die Eintragung ins Firmenbuch sind folgende Infos anzugeben:
- Name, Adresse und Geburtsdatum des Antragsstellers
- Zukünftige Geschäftsadresse (Also wo man beabsichtigt seinen Firmensitz zu haben)
- Unternehmensgegenstand (Hier gibt man an was man im Detail machen will. Zum Beispiel: Programmierung und Design von Foto-Webseiten für Hochzeiten)
- Firmenname (z.B. Hochzeitswebseite e.U.)
- Rechtsform des Unternehmens
- Geschäftsanschrift
- Geschäftszweig in kurzer Form (z.B. Webdesigner)
- Name, Geburtsdatum und Zustellanschrift des Inhabers
- Datum
- Unterschrift (Diese aber erst beim Gericht machen. Dazu später mehr)
- Als weiteres Dokument muss man noch die sogenannte "Musterzeichnung" vorbereiten. Dieses Dokument hat den Zweck die Unterschrift zu beglaubigen. Auf dem Dokument ist folgendes anzugeben:
- Name
- Geburtsdatum
- Beruf
- Zustellanschrift
- Name der zukünftigen Firma
- Unterschrift (Auch diese Unterschrift erst beim Handelsgericht machen)
- In einem nächsten Schritt geht es dann zum Handelsgericht. In Wien ist dies in der Marxergasse direkt bei der U-Bahn und S-Bahn-Station Wien Mitte. Als erstes muss man wie am Flughafen einen Sicherheitscheck über sich ergehen lassen. Zu Stosszeiten kann man hiere mal 10 Minuten warten. Dann geht der Weg zunächst zur Beglaubigungsstelle. Diese befindet sich im Erdgeschoss. Vor den Liften geht hier eine unscheinbare Tür nach Links. Nach ein paar Schritten ist man in der Beglaubigungsstelle (Zimmer E04). Wenn sich niemand im Wartezimmer befindet einfach anklopfen beim Zimmer. Sollten schon Leute da sein, einfach warten bis man aufgerufen wird. Pro Person die im Wartezimmer ist kann man mit. ca. 10 Minuten Wartezeit rechnen. Ein Ticketsystem oder dergleichen gibt es nicht.
- Sobald man dann aufgerufen wird legt man dem "Beglaubigungsbeamten" alle Dokumente (NEUFÖG, Antrag ins Firmenbuch, Musterzeichnung und Pass/Ausweis) vor und sagt, dass man eine beglaubigte Unterschrift benötigt. Unter der Aufsicht des Beglaubigungsbeamten kann man dann die Dokumente unterschreiben. Die Beglaubigung wird leider nicht gefördert und muss man daher selbst zahlen. Diese kostet ca. 60 € und man kann bar oder mit Karte zahlen. Nachdem man dann die Dokumente unterschrieben hat geht es zur sogenannten Einlaufstelle.
- Die Einlaufstelle befindet sich einen Stock über dem Beglaubigungsbüro und man gelangt direkt über das Treppenhaus dorthin. Die Einlaufstelle befindet sich hinter der Metalltür, die sich mit dem Schalter öffnen lässt. Hier gibt man dann einfach nur die Dokumente ab. Die wichtigste Hürde für den Firmenbucheintrag ist damit geschafft.
- Nun heißt es warten. Bei mir hat es 3 Wochen gedauert bis ich eine Rückantwort vom Handelsgericht per Post bekommen habe. In dem Brief stand drin, dass eine Angabe nicht lesbar war und eine Abgabe abgeändert werden müsste. In einem kurzen Schreiben aus 3 Zeilen habe ich die beiden Punkte berichtigt. Das Schreiben habe ich dann nochmal in die Einlaufstelle vorbeigebracht (siehe Punkt 6). Sollte die Antwort vom Handelsgericht nicht verständlich sein kann man den zuständigen Rechtspfleger auch während den Geschäftszeiten besuchen oder ihm anrufen. Hierfür einfach die Nummer des Handelsgerichts wählen und sich weiterverbinden lassen.
- Bei mir hat es dann ca. 3 Wochen gedauert bis dass ich per Post Rückmeldung vom Handelsgericht bekommen habe, dass die Firma eingetragen ist. Zwischen Eintragung und Benachrichtigung sind bei bei mir ca. 5 Werktage vergangen. Wer es eilig hat, kann auch auf firmenbuch.at checken, ob die Firma bereits eingetragen wurden. Sobald der Eintrag hier vorhanden ist kann man sich auch direkt den Firmenbuchauszug per E-Mail zukommen lassen. Dies kostet ca. 15 € und erspart einem den nochmaligen Weg zum Handelsgericht.
- Sobald man dann den Firmenbuchauszug in den Händen hält kann man das Gewerbe anmelden gehen. In einem eigenen Blogeintrag werde ich hier nochmal einzeln auf meine Erfahrungen und das Prozedere eingehen.
Vorlage WKO "Musterzeichnung" & "Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch"
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